Montag, 15. Oktober 2012

Wie tausche ich richtig um?


Wie tausche ich richtig um?

In meinem Blog möchte die Tipps und rechtliche Voraussetzungen bekannt geben um richtig Umzutauschen!

Zu erst die Rechtlichen:

Gekauft ist gekauft. Von einem Kaufvertrag können Sie im Normalfall nicht zurücktreten, auch dann nicht, wenn Sie den Kaufgegenstand noch nicht erhalten haben.

Einzige wo man vom Rücktrittsrecht gebraucht machen kann, ist nur bei Haustürgeschäften.

 Was passiert wenn etwas kaputt ist?

„Wenn Konsumentinnen und Konsumenten etwas kaufen, haben sie ein gesetzliches Anrecht darauf, dass das Gerät ohne Tadel funktioniert, dass die Ware einwandfrei ist und dass der gekaufte Gegenstand so beschaffen ist, wie man es ihnen versprochen hat.“ K-Tipp

 Aber das wichtigste Tipp:
Der Gegenstand zuerst Prüfen und zwar im Laden. Aber wenn es Problem gibt, sofort in das Geschäft zurück gehen.

Auf was habe ich umbedingte ein Anrecht?

Man hat das Recht auf Ersatzware oder das Geschäft repariert auf Ihre Kosten das Gerät.

Tipp zum Umtausch:

1.      Prüfen das gekaufte sofort im Laden

2.      Probieren Sie es sofort zu Hause aus

3.      Bei Mängel sofort zurück ins Geschäft

4.      Wichtig: Der Einkaufszettel, Garantie behalten

5.      Gibt es ein Problem immer Freundlich sein mit den Verkäufer/Innen

6.      Wenn es trotzdem nicht geht, fordern den Geschäftsführer oder Chef dazu

7.      Geht immer noch nicht, gibt es die SKS(SchweizerischenKonsumentenSchutz), K-Tipp u.s.w

 Fazit:

Verkäufer/Innen sind auch nur Menschen. Mit Freundlichkeit kann man die Kulanz bei den meisten Geschäften sicher erhöhen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen