Wie tausche ich
richtig um?
In meinem Blog möchte die Tipps und rechtliche Voraussetzungen
bekannt geben um richtig Umzutauschen!
Zu erst die
Rechtlichen:
Gekauft ist gekauft. Von einem Kaufvertrag können Sie im Normalfall
nicht zurücktreten, auch dann nicht, wenn Sie den Kaufgegenstand noch nicht
erhalten haben.
Einzige wo man vom Rücktrittsrecht gebraucht machen kann,
ist nur bei Haustürgeschäften.
Was passiert wenn etwas kaputt ist?
„Wenn Konsumentinnen und Konsumenten etwas kaufen, haben sie
ein gesetzliches Anrecht darauf, dass das Gerät ohne Tadel funktioniert, dass
die Ware einwandfrei ist und dass der gekaufte Gegenstand so beschaffen ist,
wie man es ihnen versprochen hat.“ K-Tipp
Aber das wichtigste
Tipp:
Der Gegenstand zuerst Prüfen und zwar im Laden. Aber wenn es
Problem gibt, sofort in das Geschäft zurück gehen.
Auf was habe ich
umbedingte ein Anrecht?
Man hat das Recht auf Ersatzware oder das Geschäft repariert
auf Ihre Kosten das Gerät.
Tipp zum Umtausch:
1.
Prüfen das gekaufte sofort im Laden
2.
Probieren Sie es sofort zu Hause aus
3.
Bei Mängel sofort zurück ins Geschäft
4.
Wichtig: Der Einkaufszettel, Garantie behalten
5.
Gibt es ein Problem immer Freundlich sein mit
den Verkäufer/Innen
6.
Wenn es trotzdem nicht geht, fordern den
Geschäftsführer oder Chef dazu
7.
Geht immer noch nicht, gibt es die
SKS(SchweizerischenKonsumentenSchutz), K-Tipp u.s.w
Verkäufer/Innen sind auch nur Menschen. Mit Freundlichkeit
kann man die Kulanz bei den meisten Geschäften sicher erhöhen.
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